Gesetze / Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker

MORVAufhV

§ 2 Weiteranwendung von Vorschriften

Die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung ist auf Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind und deren Abwicklung weiter anzuwenden.

§ 1