Gesetze / Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
MORVorschrÄndG§ 2
Auf Sachverhalte, die vor dem 28. November 1997 entstanden sind, sind die in § 1 genannten Verordnungen weiter anzuwenden.
Gesetze / Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
MORVorschrÄndGAuf Sachverhalte, die vor dem 28. November 1997 entstanden sind, sind die in § 1 genannten Verordnungen weiter anzuwenden.