Gesetze / Masseur- und Physiotherapeutengesetz

MPhG

§ 19

§ 9 Absatz 2 bis 4 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Ausbildungen nach § 9 Absatz 2, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Bestimmung abgeschlossen.

§ 18a