Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Manufakturporzellanmaler/zur Manufakturporzellanmalerin
MPorzMAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Manufakturporzellanmaler/Manufakturporzellanmalerin wird staatlich anerkannt.