Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
MSchnAusbV 2004§ 7 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
MSchnAusbV 2004Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.