Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Medienstaatsvertrag
MStV§ 17 Allgemeine Grundsätze, Zulassungs- und Anmeldefreiheit
Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.