Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Medienstaatsvertrag

MStV

§ 17 Allgemeine Grundsätze, Zulassungs- und Anmeldefreiheit

Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

§ 16 § 18