Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Medienstaatsvertrag

MStV

§ 31m Kodex zum Einsatz künstlicher Intelligenz

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio können in ihren Angeboten einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechend künstliche Intelligenz einsetzen. Hierzu und zur Nutzung künstlicher Intelligenz in weiteren Bereichen legen sie in einem gemeinsamen Kodex Grundsätze für die Entwicklung und den Einsatz entsprechender Systeme fest.

§ 31l § 32