Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Medienstaatsvertrag
MStV§ 48 (weggefallen)
Für § 48 MStV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.