Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Medienstaatsvertrag
MStV§ 73 Ausnahmen für regionale und lokale Fernsehprogramme
Für regionale und lokale Fernsehprogramme können von § 8 Absatz 4 Satz 2, § 9 Absatz 3 und § 70 Absatz 1 nach Landesrecht abweichende Regelungen getroffen werden.
V. Abschnitt
Besondere Bestimmungen für einzelne Telemedien