Gesetze / MTA-Gesetz MTAG 1993 § 15 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2023. Zur aktuellen Fassung → (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 8 am 1. Januar 1994 in Kraft.(2) § 8 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.