Gesetze / MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
MTAPrV§ 100 Übergangsvorschrift
Für Ausbildungen in den Berufen der technischen Assistenz in der Medizin, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen worden sind, ist bis zum 31. Dezember 2026 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden.