Gesetze / Mitteilungsverordnung MV § 4 Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Zur aktuellen Fassung → Die Behörden haben Verwaltungsakte mitzuteilen, die den Wegfall oder die Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung zur Folge haben können.