Gesetze / Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

MVITAufstV

§ 11 Masterprüfung

Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den einzelnen Modulprüfungen.

§ 10 § 12