Gesetze / Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

MVITAufstV

§ 13 Zuständigkeit des Prüfungsamtes

Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig

1.
für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.
für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und
3.
für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.
§ 12 § 14