Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes

MWDVDV

§ 1 Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 20 Monate.

§ 2