Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik

MaATElektronAusbV 2008

§ 2 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

§ 1 § 3