Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
MaATElektronAusbV 2008§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
MaATElektronAusbV 2008Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.