Gesetze / Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung

MaSanV

§ 3 Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 13 Absatz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes gilt auch für die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, die nach Maßgabe des Abschnitts 3 oder des Abschnitts 4 erstellt werden.

§ 2 § 4