Gesetze / Marktstammdatenregisterverordnung MaStRV § 24 Berichterstattung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 22.07.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag im Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ jährlich über Erfahrungen mit dem Marktstammdatenregister und seiner Entwicklung.