Gesetze / Marktzugangsangabenverordnung MarktAngV § 1 Anwendungsbereich Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 14.03.2026. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung ist anzuwenden auf Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes.