Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung

MarktFoFAngAusbV

§ 2 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 1 § 3