Gesetze / Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten

MaschMahnVordrV

Anlage 1

(Inhalt: nicht darstellbare Vordrucke,
Fundstelle: BGBl. I 1991, 1567 - 1570;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

§ 5