Gesetze / Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten
MaschMahnVordrVAnlage 3
(Inhalt: nicht darstellbarer Vordruck,
Fundstelle: BGBl. I 1991, 1571 - 1572;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)