Gesetze / Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten

MaschMahnVordrV

Anlage 6

(Inhalt: nicht darstellbarer Vordruck,
Fundstelle: BGBl. I 1978, 706;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

§ 5