Gesetze / Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern

MasernISchImpfAnsprV

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 8. März 2021 in Kraft und am 31. März 2022 außer Kraft.

§ 2