Gesetze / Mautdienst-Vermittlungsverfahrens-Verordnung
MautVvfV§ 2 Parteien
Parteien des Vermittlungsverfahrens können nur ein registrierter Anbieter mautdienstbezogener Leistungen und eine für die Erhebung einer Maut in Bund und Ländern jeweils zuständige Behörde sein.