Gesetze / Einheiten- und Zeitgesetz

MeßEinhG

§ 2 Gesetzliche Einheiten im Meßwesen

Gesetzliche Einheiten im Meßwesen sind

1.
die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 festgesetzten Einheiten,
2.
dezimale Teile und Vielfache dieser Einheiten, die mit den nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 festgesetzten Vorsätzen bezeichnet sind.
§ 1 § 3