Gesetze / Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung MedBVSV § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 20.09.2022 bis 01.01.2024. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft.