Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste

MedInfoFAngAusbV

§ 2 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 1 § 3