Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton und Geprüfte Meisterin Medienproduktion Bild und Ton
MedienBTMstrPrV§ 5 Prüfungsteil „Projektmanagement“
(1) Im Prüfungsteil „Projektmanagement“ soll die Befähigung nachgewiesen werden, komplexe Projektaufgaben selbstständig erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
(2) Zum Nachweis der Befähigung ist eine mehrteilige schriftliche Situationsaufgabe, die aus praktischen Handlungssituationen abgeleitet und unter Verwendung praxisüblicher Dokumente und Beispiele zu stellen ist, zu bearbeiten. Dabei sollen praxisübliche Dokumente erstellt werden. Die Bearbeitungsdauer soll mindestens 270 Minuten und nicht mehr als fünf Stunden betragen.
(3) Ausgehend von der mehrteiligen schriftlichen Situationsaufgabe soll die zu prüfende Person in einem Fachgespräch Lösungsansätze für die Situationsaufgabe präsentieren und begründen und deren Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss erörtern. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, berufliche Aufgabenstellungen und Sachverhalte zu analysieren und zu strukturieren. Die Präsentation soll möglichst unter Nutzung von Präsentationstechniken erfolgen. Das Fachgespräch soll für die zu prüfende Person höchstens 45 Minuten dauern, von denen höchstens 15 Minuten auf die Präsentation entfallen.
(4) Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn in der mehrteiligen schriftlichen Situationsaufgabe mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.