Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton/zur Mediengestalterin Bild und Ton
MediengestAusbV 2006§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Mediengestalter Bild und Ton/Mediengestalterin Bild und Ton wird staatlich anerkannt.