Gesetze / MeistVoEigAnerkV · BGBl I 1991, 2162

Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle

2 Normen · ausgefertigt 06.12.1991 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1
  3. § 2
  4. Schlußformel
  5. Anlage (zu § 1) Ausbildungsabschlüsse von Meistern der volkseigenen Industrie, die einem Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung entsprechen