Gesetze / Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle
MeistVoEigAnerkV§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle
MeistVoEigAnerkVDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.