Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik
MetTechAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.