Gesetze / Milch- und Fettgesetz
MilchFettG§ 13 Verkauf von Landbutter
Die obersten Landesbehörden können, wenn die Belange der Milchwirtschaft es erfordern, den Verkauf von Landbutter einschränken.
Gesetze / Milch- und Fettgesetz
MilchFettGDie obersten Landesbehörden können, wenn die Belange der Milchwirtschaft es erfordern, den Verkauf von Landbutter einschränken.