Gesetze / Milchwirtschaftlicher-Labormeister-Prüfungsverordnung

MilchLMeistPrV

§ 5 Bewertung der Prüfung

Für die Bewertung der Leistungen in der Prüfung ist der in Anlage 1 dargestellte sechsstufige Bewertungsmaßstab anzuwenden.

§ 4 § 6