Gesetze / Milch- und Margarinegesetz
MilchMargG§ 6 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.