Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
MilchTAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Milchtechnologe/Milchtechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.