Gesetze / Mindestnettobetrags-Verordnung
MinNettoV 2008§ 1
Die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Altersteilzeitgesetzes in der bis zum 30. Juni 2004 gültigen Fassung ergeben sich aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.