Gesetze / Mindeststeuer-Bericht-Verordnung

MinStBV

§ 3 Zuständige Behörde

Zuständige Behörde für die Annahme und die Weiterleitung von Informationen nach dem Mindeststeuergesetz und dieser Verordnung ist das Bundeszentralamt für Steuern.

§ 2 § 4