Gesetze / Minderheiten-Namensänderungsgesetz
MindNamÄndG§ 3
Für die Entgegennahme der Erklärungen und ihre Beglaubigung oder Beurkundung werden Gebühren nicht erhoben.
Gesetze / Minderheiten-Namensänderungsgesetz
MindNamÄndGFür die Entgegennahme der Erklärungen und ihre Beglaubigung oder Beurkundung werden Gebühren nicht erhoben.