Gesetze / Mindestzuführungsverordnung

MindZV 2016

Anlage 2 (zu § 15 Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1688)



Durch Einschüsse
finanzierte Absicherung
der Zinsgarantien im Geschäftsjahr …


Stand am Anfang des Geschäftsjahres… Euro
Stand am Ende des Geschäftsjahres… Euro

Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von … Euro zur Rückerstattung früherer Einschüsse verfügbar.

§ 17