Gesetze / Mindestzuführungsverordnung
MindZV 2016Anlage 2 (zu § 15 Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1688)
Durch Einschüsse
finanzierte Absicherung
der Zinsgarantien im Geschäftsjahr …
| Stand am Anfang des Geschäftsjahres | … Euro |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres | … Euro |
Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von … Euro zur Rückerstattung früherer Einschüsse verfügbar.