Gesetze / Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

MontanMitbestGErgG

§ 23

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

§ 22