Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

MtDFmEloAufklVDV

§ 50 Bestandteile

Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
einer schriftlichen Prüfung und
2.
einer mündlichen Prüfung.
§ 49 § 51