Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
MtDFmEloAufklVDV§ 73 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes vom 20. Februar 2002 (BGBl. I S. 935), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, außer Kraft.