Gesetze / Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen

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§ 1

Schwangere Frauen und Wöchnerinnen erhalten zu ihrer Schonung und zur Erleichterung der Beschwerden der Schwangerschaft einen Ausweis für Schwangere und Wöchnerinnen.

§ 2