Gesetze / Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen

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§ 3

Der Ausweis ist nur gültig in Verbindung mit dem Deutschen Personalausweis. Er verliert sechs Wochen nach der Entbindung seine Gültigkeit und ist von der ausgebenden Stelle wieder einzuziehen.

§ 2 § 4