Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
MuKStiftG§ 13 Inkrafttreten im Beitrittsgebiet
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet in Kraft.