Gesetze / Gesetz zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zu den Ergänzungsvereinbarungen
NATOProtGArt 2
Für Klagen gegen das Oberste Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa, im Zusammenhang mit der Einrichtung oder dem Betrieb eines internationalen militärischen Hauptquartiers in der Bundesrepublik Deutschland ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk dieses Hauptquartier seinen Sitz hat.