Gesetze / NATOVorRV · BGBl II 1958, 117
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Nordatlantikvertrags-Organisation, die nationalen Vertreter, das internationale Personal und die für die Organisation tätigen Sachverständigen
3 Normen · ausgefertigt 30.05.1958 · Änderungen