Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
NEUNTER_RUNDFUNKAEND_STVArt 1 Zustimmung zum Vertrag
Dem am 1. August 2006 vom Land Brandenburg unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.